Neue Bundesförderung schon jetzt nutzen

Kaufst du ein saniertes Bestandsgebäude oder möchtest du es nach dem Kauf sanieren, sodass es besonders energieeffizient wird? Dann solltest du dich schon jetzt über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) informieren, sie einplanen und zum 1. Juli 2021 durchstarten.

  • Punkt 1: Nur noch ein Antrag
  • Punkt 2: Boni für Sanierungsprojekte
  • Punkt 3: Jetzt schon tätig werden

Die Förderlandschaft in Deutschland verändert sich 2021. Der Grund: Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung soll den Primärenergiebedarf von Gebäuden signifikant senken. Das führt zu einer stärkeren Förderung von Energieeffizienz bei gleichzeitiger Bevorzugung von regenerativen Energiequellen. Gebäude sollen also nicht nur weniger Energie verbrauchen, sondern die Energie soll auch vermehrt aus nachhaltigen Quellen stammen.

Nur noch ein Antrag

Bisher konnten Käufer:innen von Neu- oder Bestandsgebäuden vor allem über KfW- und BAFA-Kredite Zuschüsse beantragen. Da sind über die Jahre gleich mehrere Programme zusammengekommen, beispielsweise die Programme zum energieeffizient Bauen und Sanieren der KfW. Alle vorhandenen Programme werden jetzt in der BEG zusammengefasst. Nur noch ein Antrag ist dann nötig, um Zugriff auf verschiedene Programme zu erhalten – inklusive der Förderung der Fachplanung und Baubegleitung. Für dich als Käufer:in eines Bestandsgebäudes ergeben sich daraus bessere Möglichkeiten, die Immobilie mit Förderungen effizient und sparsam zu machen.

Für alle Förderungen für Wohngebäude gilt: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Es gilt das Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige. Wenn du ein Haus sanierst, gibt es zukünftig auch eine Förderung beim Umbau zum besonders sparsamen Effizienzhaus 40. Diese Gebäudeeffizienzklasse gab es bisher nur beim Neubau. Als Ausgleich wurde für Sanierungen die Förderung für das Effizienzhaus 115 gestrichen. Es gibt im BEG dann sechs Effizienzhausklassen für Sanierungen: KfW 40, 55, 70, 85, 100 und „Denkmal“ mit jeweils unterschiedlichen Fördersätzen.

Boni für Sanierungsprojekte

Die Bundesregierung möchte besonders ambitionierte Sanierungsprojekte mit „Boni“ fördern. Neu sind beispielsweise die Effizienzhaus-EE-Klassen. EE steht dabei für „Erneuerbare Energie„. Das KfW-Effizienzhauses 55 gibt es nun beispielsweise auch mit dem Zusatz „EE“. Das Doppel-E wird vergeben, wenn nach einer Sanierung mindestens 55 Prozent des Gebäudeenergiebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt wird. Dafür gibt es dann einen Bonus auf den (Tilgungs-) Zuschuss von fünf Prozent. Wer das EE anstrebt, kann die maximale Kreditsumme bzw. die Zuschussbemessung zusätzlich von 120.000 Euro auf 150.000 Euro erhöhen, sodass sich der Zuschuss gleich noch mehr lohnt.

Weitere fünf Prozent Zuschuss gibt es, wenn du deine Vollsanierung mittels eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzt. Dafür erfasst beispielsweise ein:e Energieberater:in den Ist- und Sollzustand deines Hauses und plant die einzelnen Maßnahmen. Das BEG will hier kosteneffizient geplante, schrittweise Sanierungsmaßnahmen besonders fördern.

Neu ist ebenfalls die Förderung von digitalen Systemen, die dein Wohngebäude zu einem „Efficiency Smart Home“ machen, etwa der Einbau von Smart-Metern, Sensoren für die Überwachung der Luftqualität oder Energiemanagementsysteme.

Tipp: Zuschuss oder Kredit?

Bisher gab es manche Förderprogramme entweder als Kredit oder als Zuschuss. Das ändert sich mit dem BEG: Jetzt hast du die Wahl, ob du lieber einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen reinen Zuschuss erhalten möchtest. Wenn dein Sanierungsprojekt so groß ist, dass du in jedem Fall eine Finanzierung benötigst, ist der Kredit mit Tilgungszuschuss die richtige Wahl. Wenn du die Maßnahmen mit Eigenkapital finanzierst, solltest du dir den Zuschuss sichern.

Beispiel: Erreicht deine sanierte Wohneinheit beispielsweise den neuen Standard „Effizienzhaus 40 EE“ und wird dank einer neuen Heizungsanlage mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs über erneuerbare Energien gedeckt, gibt es einen besonders hohen Tilgungszuschuss von bis zu 75.000 Euro (das sind 50 Prozent der maximalen Kreditsumme 150.000 Euro)!

Jetzt schon tätig werden

Einzelmaßnahmen (etwa die Dämmung der Gebäudehülle oder ein Austausch der Heizungsanlage) nach dem BEG können bereits seit Anfang des Jahres beim BAFA beantragt werden. Die Förderprogramme für eine umfassende Sanierung von Wohngebäuden starten ab dem 1. Juli 2021.

Du brauchst aber bis dahin nicht untätig zu sein: Die obligatorische Energieberatung (wird auch mit 50 Prozent gefördert) und die Planung der Sanierung kannst du sofort angehen. Mit deinem fertigen Plan in der Tasche kannst du den Förderantrag ab dem 1. Juli direkt im KfW-Zuschussportal stellen. Nachdem du die Bewilligung erhalten hast, kann es losgehen. Wenn deine Immobilie saniert ist, erstellt dein:e Energieeffizienz-Berater:in eine Durchführungsbestätigung. Ist auch die bei der KfW eingereicht, fließt der Zuschuss auf dein Konto.

Quelle: Immobilienscout24.de