Marktwertermittlung
Wenn Sie den Wert oder Verkaufspreis Ihrer Immobilie ermitteln möchten, liegen Sie mit einem Kurzgutachten genau richtig.
Bei Beauftragung eines Verkaufs Ihrer Immobilie besorge ich hierzu für Sie alle erforderlichen und behördlichen Unterlagen, z.B.
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Bauzeichnungen der Immobilie
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Wohnflächenberechnung
- Modernisierungsnachweise
- etc.
und leite diese zur Erstellung des Kurzgutachtens an den Gutachter weiter.
Ein Kurzgutachten dient nicht als Rechtsgrundlage vor Gericht, da hierfür ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich ist.
Daher beschränkt sich ein Markwertermittlungsgutachten auf einen geringeren Umfang und kostet auch weniger.
Werteinschätzung
Für die kleine Werteinschätzung werden keine amtlichen Dokumente benötigt. Es liefert lediglich eine kurze zusammengefasste Übersicht ohne rechtliche Verbindlichkeit.